Kopfhörer Test

Kopfhörer im Straßenverkehr bei Autofahrern

Keine Kommentare » unicus am 29. August 2012 in Allgemein, Blog, Tipps
Man with headphones staring

Kopfhörer im Straßenverkehr – ein Thema, über das in der Politik und auch in anderen Bereichen oft diskutiert wird. So äußerte beispielsweise Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer von der CSU Anfang des Jahres Kritik an der Verwendung von Kopfhörern bei Aufenthalt auf den Straßen. Ramsauer sprach von einem gefährlichen Trend, denn die Träger der Kopfhörer würden aufgrund der abgespielten Musik über die Bahnsteige und Straßen schlafwandeln. Dazu veröffentlichte erst in der vergangenen Woche das MDR-Magazin eine Studie, in der bereits vor leiser Musik im Straßenverkehr gewarnt wird, denn schon diese verschlechtere die Reaktionszeit merklich. Der Grund dafür sei nicht nur die Lautstärke, sondern das Gehörte müsse auch verarbeitet werden, was ebenfalls für Ablenkung sorgt.

 

 

Telefonieren über Kopfhörer erlaubt

 

Doch in der Debatte um Kopfhörer im Straßenverkehr ist hauptsächlich von Fußgängern und Fahrradfahrern die Rede – wie verhält es sich aber bei Autofahrern? Zu dieser Frage bezog der TÜV Nord nun Stellung und wies darauf hin, dass es für das Aufsetzen von Kopfhörern bei Autofahrern kein generelles Verbot gebe. Beispielsweise sei es durchaus erlaubt, während der Fahrt mit Kopfhörern über das Handy zu telefonieren, wodurch die Freisprechanlage nicht benötigt wird. Verboten ist lediglich, dass das Smartphone hierbei in der Hand gehalten wird.

 

 

StVO verbietet zu lautes Musikhören

 

Allerdings wird damit dem Autofahrer noch lange kein Freifahrtschein zum unbegrenzten Musikhören über die Kopfhörer gegeben, denn hier schiebt die Straßenverkehrsordnung einen Riegel vor: Diese verbietet eine derart starke Beeinträchtigung des Gehörs des Fahrers, dass es zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit kommt. Sollte so laut Musik gehört werden, dass man beispielsweise das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer nicht hört, müsse laut TÜV mit einem Bußgeld gerechnet werden; dazu drohe ein Rechtsstreit mit einem möglichen Unfallgegner.

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